BF 17 – WAS IST DAS?
Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Die Begleitpersonen müssen
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
- Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent wenigerUnfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
verant-
wortungs-
bewustsein
Stärken
Bald ist es soweit. Ihr Kind wird wieder etwas flügger.
Wir werden als Fahrschule Ihr Kind bestmöglich auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereiten.
Stärken Sie Ihr Kind indem Sie es sich selbst um die Fahrschule kümmern lassen.
Später im Straßenverkehr müssen die richtigen Entscheidungen auch von jedem Verkehrsteilnehmer unmittelbar getroffen werden.
Führerschein-
klasse AM15
Seite dem 9. Juni 2020 gibt es in Rheinland-Pfalz die Option „Moped“ – Führerschein bereits mit 15 Jahren.
Mehr InformationenAB dem 1. April 2021
Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt.
Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B.
Lesen Sie mehr dazu in unseren FAQ
Mehr InformationenBF 17 – WAS IST DAS?
Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Die Begleitpersonen müssen
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
- Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent wenigerUnfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
verant-
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Stärken
Bald ist es soweit. Ihr Kind wird wieder etwas flügger.
Wir werden als Fahrschule Ihr Kind bestmöglich auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereiten.
Stärken Sie Ihr Kind indem Sie es sich selbst um die Fahrschule kümmern lassen.
Später im Straßenverkehr müssen die richtigen Entscheidungen auch von jedem Verkehrsteilnehmer unmittelbar getroffen werden.
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AM15
Seite dem 9. Juni 2020 gibt es in Rheinland-Pfalz die Option „Moped“ – Führerschein bereits mit 15 Jahren.
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Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt.
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